Die sechs CDU-Ortsunionen im Stadtbezirk Münster West haben ein gemeinsames Schreiben an den Landesbetrieb Straßen NRW gerichtet und um Prüfung gebeten, ob im Zuge der Regressforderung wegen des unzureichenden Fahrbahnbaus an der BAB 1 Asphalt mit einer höheren Lärmminderung aufgebracht werden kann.
Der Regress an die ausführende Baufirma sollte zu besserem und ruhigerem Aspahl führenDie CDU hatte bereits zu Beginn der Arbeiten gefordert, nicht den vorgesehenen Splitmastixaspahlt mit einer Lärmminderung von minus 2 db(A) aufzubringen sondern zumindest den sogenannten 2OPA-Asphalt (minus 5 db(A)). Der Landesbetrieb hatte dies mit Verweis auf den gültigen Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Diese Maßnahme würde angeblich die zulässige Lärmobergrenze unterschreiten und dazu führen, dass andere Lärmschutzmaßnahmen geringer hätten dimensioniert werden müssen.
Mit dem erneuten Vorstoß hofft die CDU im Westen, dass man doch noch mehr Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger erreichen kann. Die Mehrkosten dürften nach Ansicht der CDU gering ausfallen, die positiven Auswirkungen für die lärmgeplagten Anwohner wären aber wohl sehr deutlich wahrzunehmen.