CDU Roxel erhält Stellungnahme zu "Fluglärm über Roxel"
Mindestflughöhe bei Lesbarkeit des Kennzeichens unterschritten
Auf ihre Anfrage bezüglich der Flugbewegungen über Roxel erhielt die örtliche CDU jetzt eine Antwort der Bezirksregierung Münster. Grundsätzlich sei der Luftraum frei, soweit er nicht durch das Luftverkehrsgesetz beschränkt sei. Diese Rechtsverordnungen enthielten Anforderungen an den Schutz vor Geräuschemissionen und Regelungen gegen Luftverunreinigungen. Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sei durch die festgelegte Mindestflughöhe von 600 Metern über dem Grund ausreichend gegeben.
Die CDU hatte sich an Stadtrat Thomas Paal gewendet und um Auskunft über die Flugbewegungen über Roxel gebeten. Besonders nachts sei es zu beobachten, wie sich Flugzeuge im Landeanflug auf den FMO entlang der BAB 1 orientierten und dabei den Ortsteil überflögen. Nach Auskunft der Bezirksregierung würden die Flugzeugführer beim Landeanflug auf den FMO eine Flughöhe von etwa 1.200 Fuss über Roxel nicht unterschreiten. Zudem seien die Anflugstrecken durch die Ausrichtung der Landebahn und die Verwendung des Instrumentenlandesystems festgelegt. Ein weiterer Faktor sei eine möglichst kurze Streckenführung zur Minimierung des Treibstoffverbrauchs und damit des Schadstoffausstoßes.
Als Faustregel kann man sagen: „Falls Sie die Kennzeichen eines Flugzeuges mit bloßem Auge lesen können, dann ist die Mindestflughöhe unterschritten“, so CDU-Chef Christoph Brands. In diesem Falle raten wir dazu, die Flugaufsicht (Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 „Luftverkehr“) unter Angabe des Kennzeichens anzurufen.
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